Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.06.1977

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1457
BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76 (https://dejure.org/1977,1457)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1977 - VI ZR 77/76 (https://dejure.org/1977,1457)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1977 - VI ZR 77/76 (https://dejure.org/1977,1457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch bei ärztlichen Behandlungsschäden - Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen - Behandlungsvertrag bei Gratisbehandlung von ärztlichen Kollegen - Sorgfaltspflichtverletzung bei Hörschaden durch Antibiotikum - Verstoß des Gerichts gegen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 611; ZPO § 286; ZPO § 402

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2120
  • MDR 1978, 42
  • VersR 1977, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Dabei kann im vorliegenden Falle dahinstehen, ob der Kläger mit der Einreichung des Armenrechtsgesuchs überhaupt bis kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist warten durfte (vgl. dagegen BGHZ 17, 199, 202).
  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Wenn die Revisionsbeantwortung in diesem Zusammenhang meint, der Kläger hätte, wenn er das Ergebnis des Erlanger Gutachtens bezweifelte, die mündliche Anhörung des Sachverständigen rechtzeitig beantragen müssen, dann verkennt sie schon, daß die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGHZ 35, 370 m.w.Nachw.) sich auf Fälle bezieht, in denen im Verfahren selbst Sachverständigenbeweis erhoben worden ist.
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 50/74

    Tatrichterliche Würdigung medizinischer Gutachten im Kunstfehlerprozeß -

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Daß es darauf deshalb nicht eingegangen wäre, weil es eine dem Beklagten günstige Antwort als selbstverständlich betrachtete, konnte aus der Schlußfolgerung, daß der Beklagte die schädlichen Folgen habe in Kauf nehmen können, nicht ohne weiteres entnommen werden; dies insbesondere deshalb, weil das Gutachten die Bedenken, die gegen die Therapie des Beklagten immerhin bestehen konnten, an anderer Stelle möglicherweise nicht ohne Anlaß deutlich hervorhebt (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. April 1975 in NJW 1975, 1463, 1464).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus BGH, 07.06.1977 - VI ZR 77/76
    Übrigens ist, soweit festzustellen, auch die Rechtsprechung bisher mit Selbstverständlichkeit davon ausgegangen, daß bei der Gratisbehandlung von ärztlichen Kollegen und deren Angehörigen die üblichen Anforderungen an die dem Arztvertrag entspringende Sorgfaltspflicht weder entfallen noch abgeschwächt werden (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - VersR 1976, 565, wo es um einen Fehler bei der Gratisbehandlung eines Arztkindes ging).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 5 U 6/04

    Blutspender verdienen besonderen Schutz - (Umfang und Form der Aufklärung bei

    Vertraglichen Ansprüchen des Klägers steht dabei im Ausgangspunkt weder entgegen, dass die Blutspende durch ihn unentgeltlich erfolgte (vgl. BGH, NJW 1977, 2120), noch dass die Tätigkeit nicht auf eine medizinisch notwendige Heilbehandlung ausgerichtet war (vgl. z.B. für kosmetische Operation BGH, NJW 1991, 2349).
  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80

    'überwiegend wahrscheinlich' schizophren - § 827 BGB, §§ 286, 402 ZPO,

    (Zur Überzeugungsbildung des Richters unter Verzicht auf Sachverständigenbeweis siehe zuletzt Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 = VersR 1977, 819).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 264/83

    Diagnosefehler

    Anders ist es aber, wie das Berufungsgericht aus der Begründung des Sachverständigen Prof.Dr.St. entnehmen konnte (GA Bd. III Bl. 416), bei einem schweren Krankheitsbild, wenn auch in einer solchen Situation der behandelnde Arzt genau prüfen muß, welche Medikation bei voraussichtlich gleichwertigem therapeutischem Erfolg die noch tragbarste Gefahr schädlicher Nebenwirkungen mit sich brachte (Senatsurteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 - VersR 1977, 819, 821).
  • LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94

    Krankenversicherung - Leistungsgewährung - Sozialrechtsverhältnis -

    Die für eine vertragliche Beziehung konstitutiven Elemente der zwei korrespondierenden tatbestandsmäßigen Vorgänge lassen sich nicht negieren (vgl. BGH NJW 1977, S. 2120).
  • OLG Köln, 16.07.2003 - 5 U 249/02

    Haftung eines Heilpraktikers für fehlerhafte ärztliche Beratung; Begründer der

    Ein etwa geschlossener Vertrag, der übrigens auch bei Verzicht auf Vergütung anzunehmen wäre (vgl. BGH NJW 77, 2120), wäre nach § 134 BGB nichtig, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstieße.
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 260/79

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung des Armenrechtsverfahrens

    Grundsätzlich muß der Antragsteller innerhalb der Verjährungsfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Armenrechtsgesuch unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen eingereicht haben (s. Senatsurt.v. 4. Dezember 1964 - VI ZR 222/63 = VersR 1965, 167 undv. 7. Juni 1977 - VI ZR 77/76 = VersR 1977, 819, 820; zuletzt BGHZ 70, 235, 237) [BGH 19.01.1978 - II ZR 124/76].
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 119/75

    Honoraranspruch eines Zahnarztes auf der Grundlage eines Dienstvertrags oder

    Im übrigen hat der Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1977 (VI ZR 77/76, demnächst in VersR) darauf hingewiesen, daß auch unter Ärzten im allgemeinen keine unentgeltlichen Behandlungsverträge abgeschlossen werden, sondern daß das Unterlassen einer Honorarabrechnung nur als ein der Übung entsprechender Verzicht auf die Einforderung des vertraglichen Entgelts zu werten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3755
BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76 (https://dejure.org/1977,3755)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1977 - IV ZR 148/76 (https://dejure.org/1977,3755)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - IV ZR 148/76 (https://dejure.org/1977,3755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung von erbbiologischen und serostatistischen Abstammungsgutachten in Dirnenfällen - Der dirnenhafte Lebenswandel einer Kindesmutter - Schwerwiegende Zweifel an einer Vaterschaft - Bedenken gegen eine Vaterschaft - Absehen von einer weiteren Aufklärung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2120
  • MDR 1978, 126
  • FamRZ 1977, 706
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1977 - IV ZR 34/76

    Abstammung eines Kindes - Zweifel an einer Vaterschaft - Würdigung eines

    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76
    Demgemäß hat der Senat schon bisher in den Fällen, in denen ein dirnenhafter Lebenswandel der Kindesmutter vom Tatrichter festgestellt oder vom Beklagten behauptet und mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts für die Revisionsinstanz zu unterstellen war, § 1600 o Abs. 2 BGB für anwendbar erachtet (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 1975 - IV ZR 153/74 - und vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76; ebenso OLG Celle FamRZ 1971, 375; OLG Karlsruhe FamRZ 1974, 263; wohl auch OLG Nürnberg FamRZ 1971, 533; Odersky, Nichtehelichengesetz, 3. Aufl. § 1600 o BGB, Anm. III 3 f und Küchenhoff bei Erman, BGB, 6. Aufl. § 1600 o Rn 4; aA Diederichsen bei Palandt, BGB 35. Aufl. § 1600 o Anm. 2 b; die gelegentlich als Beleg für die Gegenansicht zitierte Entscheidung KG MDR 1970, 765 ist vor dem Erlaß des Nichtehelichengesetzes ergangen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es Sache des Tatrichters, sich über die Eignung der HLA-Untersuchung für Fragen der Vaterschaftsfeststellung klar zu werden (BGH FamRZ 1975, 685, 686; 1976, 517; Urteil vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76).

  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 153/74

    Offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision - Beweis der Abstammung -

    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76
    Demgemäß hat der Senat schon bisher in den Fällen, in denen ein dirnenhafter Lebenswandel der Kindesmutter vom Tatrichter festgestellt oder vom Beklagten behauptet und mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts für die Revisionsinstanz zu unterstellen war, § 1600 o Abs. 2 BGB für anwendbar erachtet (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 1975 - IV ZR 153/74 - und vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76; ebenso OLG Celle FamRZ 1971, 375; OLG Karlsruhe FamRZ 1974, 263; wohl auch OLG Nürnberg FamRZ 1971, 533; Odersky, Nichtehelichengesetz, 3. Aufl. § 1600 o BGB, Anm. III 3 f und Küchenhoff bei Erman, BGB, 6. Aufl. § 1600 o Rn 4; aA Diederichsen bei Palandt, BGB 35. Aufl. § 1600 o Anm. 2 b; die gelegentlich als Beleg für die Gegenansicht zitierte Entscheidung KG MDR 1970, 765 ist vor dem Erlaß des Nichtehelichengesetzes ergangen).
  • KG, 14.05.1970 - 12 U 239/70
    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76
    Demgemäß hat der Senat schon bisher in den Fällen, in denen ein dirnenhafter Lebenswandel der Kindesmutter vom Tatrichter festgestellt oder vom Beklagten behauptet und mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts für die Revisionsinstanz zu unterstellen war, § 1600 o Abs. 2 BGB für anwendbar erachtet (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 1975 - IV ZR 153/74 - und vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76; ebenso OLG Celle FamRZ 1971, 375; OLG Karlsruhe FamRZ 1974, 263; wohl auch OLG Nürnberg FamRZ 1971, 533; Odersky, Nichtehelichengesetz, 3. Aufl. § 1600 o BGB, Anm. III 3 f und Küchenhoff bei Erman, BGB, 6. Aufl. § 1600 o Rn 4; aA Diederichsen bei Palandt, BGB 35. Aufl. § 1600 o Anm. 2 b; die gelegentlich als Beleg für die Gegenansicht zitierte Entscheidung KG MDR 1970, 765 ist vor dem Erlaß des Nichtehelichengesetzes ergangen).
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 141/75

    Pflicht des Gerichts zur Einholung von vom Gesundheitsamt nicht anerkannter

    Auszug aus BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es Sache des Tatrichters, sich über die Eignung der HLA-Untersuchung für Fragen der Vaterschaftsfeststellung klar zu werden (BGH FamRZ 1975, 685, 686; 1976, 517; Urteil vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76).
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 56/78

    Beweiswürdigung bei Feststellung der Abstammung

    Der Senat hat hierzu bereits in seinemUrteil vom 22. Juni 1977 - IV ZR 148/76 - (FamRZ 1977, 706 am Ende) kurz Stellung genommen.

    Wenn aber aus der Genverteilung in Mitteleuropa noch keine zuverlässigen Schlüsse auf die Genhäufigkeit in der Türkei gezogen werden können, setzt eine zuverlässige Begutachtung von Türkenfällen eine hinreichende Erforschung der Genverteilung in der Türkei voraus (vgl. Senatsurteil FamRZ 1977, 706 am Ende).

  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 38/81

    Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts -

    Zur Bewertung von serostatistischen Abstammungsgutachten in Dirnenfällen (Fortführung von BGH LM BGB § 1600 o Nr. 14 - FamRZ 1977, 706 - NJW 1977, 2120 Nr. 3).

    Hätte die Mutter der Klägerin während der Empfängniszeit auch mit einer Vielzahl anderer Männer geschlechtlich verkehrt, wie das Berufungsgericht zu unterstellen scheint, hätte sich das bei der biostatistischen Berechnung möglicherweise auf das Rechenergebnis auswirken können (vgl. BGH LM BGB § 1600 o Nr. 14 = FamRZ 1977, 706 = NJW 1977, 2120 Nr. 3; Urteile vom 29. Oktober 1981 - IX ZR 87/80; 28. Januar 1982 - IX ZR 33/81; vgl. auch Hummel in NJW 1978, 576; 1979, 1240; 1980, 1320 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; 1981, 605; Scholl in NJW 1979, 1913; 1980, 1323 [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79]; Spielmann und Seidl in NJW 1978, 2333; 1980, 1322) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].

  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 128/77

    Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Einholung eines HLA-Gutachtens von

    Die nach der Rechtsprechung des Senats (FamRZ 1975, 685; 1976, 517; 1977, 538; 1977, 706) dem Tatrichter obliegende Entscheidung, ob das HLA-Verfahren überhaupt eine taugliche Methode zur Klärung der Vaterschaft ist, hat das Berufungsgericht nicht getroffen; es hat vielmehr diese Frage bewußt offengelassen.

    Durch die Aufhebung und Zurückverweisung erhält das Berufungsgericht Gelegenheit, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die dem Rechenansatz nach Essen-Möller zugrunde liegende Annahme, daß die Vaterschaft des im Rechtsstreit in Anspruch genommenen Mannes a priori ebenso wahrscheinlich sei wie seine Nichtvaterschaft, auch dann gemacht werden darf, wenn die Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit häufig wechselnden Geschlechtsverkehr hatte (vgl. dazu das Senatsurteil FamRZ 1977, 706 und das diesem zugrunde liegende Urteil des 2. Zivilsenats des Kammergerichts).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht